→ Berlin

Die Niederlassungsbeihilfe aus Brandenburg kann auch mit Sitz des Betriebs in Berlin beantragt werden.
Weitere Informationen zur Förderung in Brandenburg findest du hier.

Förderprogramm

Bezeichnung Existenzgründungsbeihilfe für die Erstniederlassung und die Aufnahme einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit
Budget (2023–2027) 7,5 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER 60 %, Land Brandenburg 40 %
Fördersumme max. 75.000 €
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb 1 Junglandwirt:in
Was wird gefördert? Erstattungsprinzip – Erstattung von Betriebsausgaben
Auszahlungsmodus 1. Jahr: 25.000 €2. Jahr: 25.000 €3. Jahr: 25.000 €
Laufzeit 3 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 36 Monate nach Gründung
Antragsfristen Auswahlstichtag jährlich am 1.11., weitere Termine möglich
Haltefristen 5 Jahre nach Abluss des Föderzeitraums

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung/ Techniker/ Meister/ Studium/ mind. zwei Jahre Berufspraxis im grünen Berufsfeld
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen, wenn Junglandwirt:in das Unternehmen wirksam kontrolliert
Nebenerwerb zulässig? ja
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha