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In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2023 die Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte

Die Landwirtschaftskammer berät dazu.

Außerdem kann über die Uni Erlangen eine Beratung in Anspruch genommen und hierfür eine Kostenerstattung beantragt werden.

Förderprogramm

Bezeichnung Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte
Budget (2023–2027) 10 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER, Land Rheinland-Pfalz
Fördersumme max. 45.000 €
Haltefrist 5 Jahre ab Bewilligung
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb 1 Junglandwirt:in
Was wird gefördert? Gesamtbetriebskonzept, pauschal
Auszahlungsmodus 1.–3. Jahr je 15.000 €
Laufzeit 3 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 24 Monate nach Gründung
Antragsfristen jährlich 31.03., Bewilligung bis Ende Mai

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung/ Techniker/ Meister/ Studium
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften (Aktiengesellschaften sind ausgeschlossen) Alleinige Entscheidungsbefugnis muss sichergestellt sein (i.d.R. mind. 51 % Anteile)
Nebenerwerb zulässig? ja, bis drei Jahre nach Bewilligung
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Umsatzgrenze Standardoutput mind. 40.000€/ Jahr
Arbeitskräftebedarf mind. 2.100 Akh/ Jahr

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept Geschäftsplan für 5 Jahre