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Das Land Niedersachsen hat im Sepember 2025 erstmalig eine Richtline zur Förderung der Existentgründung für Junglandwirtinnen und Junlandwirte veröffentlicht.

Das Programm ist ein Pilotprojekt, welches zu 100% aus Mitteln des Landes Niedersachsen finanziert wird. Die Laufzeit ist dadruch zunächst auf das Jahr 2025 beschränkt.

 

Hier gibts die Dokumente zur Antragstellung, die Förderrichtlinie und eine Kurzübersicht

https://www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/43262_Existenzgruendungsfoerderung_fuer_Junglandwirtinnen_und_Junglandwirte

 

 

Hintergrundinfos

Die AbL (Fachgruppe Jugend und  Landesverband Niedersachsen) und jAbL hat sich vorab zur Ausgestaltung positioniert und Vorschläge eingebracht.

Gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Existenzgründung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten AbL und jAbL

Stellungnahme zur Einführung einer Existenzgründungsprämie in Niedersachsen Mai 2024

Artikel  bauernstimme "Existenzgründungsprämie kommt in Niedersachsen" Nov. 2024

Artikel bauernstimme Juli/Aug 2025

 

Förderprogramm

Bezeichnung Förderung der Existentgründung für Junglandwirtinnen und Junlandwirte
Budget (2023–2027) 2,2 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) Land Niedersachsen 100%
Fördersumme 70.000€ (innerfamiliäre Hofübenahme/ -pachtung) - 100.000€ (außerfamiliäre Hofübernahme und Neugründung)
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb max. 1 Junglandwirt:in / Unternehmen
Was wird gefördert? Maßnahmen, die der Umsetzung eines mehrjährigen Betriebskonzepts dienen, pauschal
Auszahlungsmodus 1. Auszahlung: 50%, 2. Auszahlung 50%
Laufzeit 5 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 48 Monate nach Gründung
Antragsfristen beendet

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung/ Techniker/ Meister/ Studium (siehe Anlage 1 der Förderrichtlinie)/ mind. sechs Jahre Berufspraxis auf landwirtschaftlichen Betrieben, Qualifikation zur ordnungsgemäßen Betriebsführung (siehe Punkt 4.3 der Förderrichtlinie)
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, Personengesellschaft, -vereinigung oder juristische Person (Aktiengesellschaften sind ausgeschlossen) alleinige oder stimmmehrheitliche Verfügungsgewalt der Antragstellerin/ des Antragstellers
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Umsatzgrenze prognostizierter Standardoutput des Betriebes zwischen 15.000 bis 600.000 € bei Antragstellung

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept geprüftes Betriebskonzept für die nächsten 5 Jahre (durch landwirtschaftliche Unternehmesberatung) Bestandteile: • eine Betriebsplanung (einschließlich Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplanung) ausgehend von der Ist-Situation mit einer Ziel-Planung • eine Liquiditätsplanung • Beschreibung der geplanten Investitionen und Umstrukturierungen
Beratung vor Antrastellung: Sozio-ökonomische Beratung durch Landwirtschaftskammer Niedersachsen, jährlich: Betriebs- und Entwicklungsberatung