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Aus der Förderrichtlinie:

4. Zuwendungsempfänger:
(...) Installieren sich mehrere Jungtandwirtinnen bzw. -wirte auf einem Betrieb, so können maximal zwei von
ihnen die Fördermaßnahme in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie das Unternehmen im
Rahmen eines gemeinsamen Betriebskonzepts gemeinschaftlich kontrolliere – und sich innerhalb von 5 Jahren niederlassen. Ist dies nicht der Fall, so kann für denselben Betrieb eine Junglandwirteförderung nach dieser Richtlinie erst wieder nach Ablauf von zehn Jahren gewährt werden. Die fünf- bzw. zehnjährige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Niederlassung (Zeitpunkt der frühesten Kontrollübernahme) durch einen der Junglandwirtinnen bzw. wirte."rere Junglandwirtinnen bzw. -wirte auf einem Betrieb, so können maximal zwei von ihnen die Fördermaßnahme in Anspruch nehmen.

Förderprogramm

Bezeichnung Existenzgründungsförderung für Junglandwirte
Budget (2023–2027) 2,15 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER 43 %, Land Saarland 57 %
Fördersumme max. 50.000 €
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb max. 2 Junglandwirt:innen
Was wird gefördert? Gesamtbetriebskonzept, pauschal: Förderung von Lebenshaltung, Einkommen, Flächenzugang, Kapitalzugang, Beratung
Auszahlungsmodus 1. Jahr und 2. Jahr: insgesamt 25.000 €, 3. Jahr und 4. Jahr: insgesamt 15.000 €, 5. Jahr 10.000 €
Laufzeit 5 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 36 Monate nach Gründung
Antragsfristen jährlich bis 30.06.

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung in anerkanntem Agrarberuf + Techniker/ Meister/ Studium. Bei Abschluss Ausbildung ist Besuch von mind. 1 Jahr Fachschule Bedingung (Wirtschafter). Liegt keine Qualifikation vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung nachgeholt werden.
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften (Aktiengesellschaften sind ausgeschlossen) Alleinige Entscheidungsbefugnis muss sichergestellt sein (i.d.R. mind. 51 % Anteile)
Nebenerwerb zulässig? nein
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Umsatzgrenze mind.75.000 € (zum Zeitpunkt der Schlusszahlung)
Arbeitskräftebedarf mind. 1.500 Akh/Jahr ab 3. Jahr

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept Geschäftsplan für 5 Jahre, Bewertung des Geschäftsplans durch Fachgremium (Landwirtschaftsministerium und Landwirtschaftskammer)