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In Sachsen gibt es seit 2021 im Rahmen der "Existenzgründung und Hofnachfolge" Niederlassungsprämie für Junglandwirte

 

Informationen sind in FAQs vom Ministerium zusammengestellt worden.

 

Weitere Beratungsangebote gibt es bei agilSachsen. Der Sächsischen Agentur für regionale Lebensmittel.

Förderprogramm

Bezeichnung Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionen und Existenzgründungen
Budget (2023–2027) 3,1 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER, Freistaat Sachsen
Fördersumme max. 70.000 €
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb max. 1 Junglandwirt:in
Was wird gefördert? Gesamtbetriebskonzept, pauschal und zweckgebunden; pauschale Zuschussförderung in Form von Anteilfinanzierung als Erstattung förderfähiger Ausgaben
Auszahlungsmodus 3 Raten innerhalb von max. 5 Jahren: 1. Rate 35.000 € 2. Rate 25.000 € 3. Rate 10.000 €
Laufzeit 5 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 24 Monate nach Gründung
Antragsfristen Termine werden über die Website des Ministeriums bekannt gegeben.

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Techniker/ Meister/ Studium. Bei Abschluss Ausbildung ist Besuch von mind. 1 Jahr Fachschule Bedingung. Liegt keine Qualifikation vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung nachgeholt werden.
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, Personengesellschaften, alleinige Entscheidungsbefugnis muss sichergestellt sein (i.d.R. mind. 51 % Anteile)
Nebenerwerb zulässig? nein
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Umsatzgrenze Min. 25.000 € Acker- und Futterbaubetriebe, max. 500.000 € Gartenbau-, Dauerkultur und Verbundbetriebe max. 1 Mio. € Veredlungsbetriebe max. 1,5 Mio. €

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept Geschäftsplan für 5 Jahre