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In Sachsen gibt es seit 2021 im Rahmen der "Existenzgründung und Hofnachfolge" Niederlassungsprämie für Junglandwirte
Informationen sind in FAQs vom Ministerium zusammengestellt worden.
Weitere Beratungsangebote gibt es bei agilSachsen. Der Sächsischen Agentur für regionale Lebensmittel.
Förderprogramm
| Bezeichnung | Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung landwirtschaftlicher Investitionen und Existenzgründungen |
| Budget (2023–2027) | 3,1 Mio. € |
| Mittelherkunft (Anteile) | ELER, Freistaat Sachsen |
| Fördersumme | max. 70.000 € |
| Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb | max. 1 Junglandwirt:in |
| Was wird gefördert? | Gesamtbetriebskonzept, pauschal und zweckgebunden; pauschale Zuschussförderung in Form von Anteilfinanzierung als Erstattung förderfähiger Ausgaben |
| Auszahlungsmodus | 3 Raten innerhalb von max. 5 Jahren: 1. Rate 35.000 € 2. Rate 25.000 € 3. Rate 10.000 € |
| Laufzeit | 5 Jahre |
| Spätester Zeitpunkt der Antragstellung | 24 Monate nach Gründung |
| Antragsfristen | Termine werden über die Website des Ministeriums bekannt gegeben. |
Persönliche Voraussetzungen
| Alter | < 41 Jahre |
| Qualifikation | Techniker/ Meister/ Studium. Bei Abschluss Ausbildung ist Besuch von mind. 1 Jahr Fachschule Bedingung. Liegt keine Qualifikation vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung nachgeholt werden. |
| Erstmalige Niederlassung |
Betriebliche Voraussetzungen
| Rechtsform | Einzelunternehmen, Personengesellschaften, alleinige Entscheidungsbefugnis muss sichergestellt sein (i.d.R. mind. 51 % Anteile) |
| Nebenerwerb zulässig? | nein |
| Tierbesatz | max. 2 GVE/ ha |
| Umsatzgrenze | Min. 25.000 € Acker- und Futterbaubetriebe, max. 500.000 € Gartenbau-, Dauerkultur und Verbundbetriebe max. 1 Mio. € Veredlungsbetriebe max. 1,5 Mio. € |
Weitere Voraussetzungen
| Betriebskonzept | Geschäftsplan für 5 Jahre |