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Sachsen-Anhalt bietet als eins der ersten Bundesläder seit 2017 die Existenzgründungbeihilfe Junglandwirte an.

 

Hintergrundinfos:

Eine Zusammenfassung der ersten 5 Jahre mit Auswertungen und Erfahrungen hat Volker Rost vom Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt bei einer Veranstaltung in NRW 2023 vorgestellt:

Impulsvortrag 5 Jahre Existenzgründungsprämie Sachsen-Anhalt

 

 

Förderprogramm

Bezeichnung Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte
Budget (2023–2027) 8,33 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER 60 %, Land Sachsen-Anhalt 40 %
Fördersumme max. 100.000 €
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb max. 1 Junglandwirt:in
Was wird gefördert? Gesamtbetriebskonzept, pauschal
Auszahlungsmodus 1. Jahr und 2. Jahr: insgesamt 50.000 €, 3. Jahr und 4. Jahr: insgesamt 30.000 €, 5. Jahr: 20.000 €
Laufzeit 5 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 24 Monate nach Gründung
Antragsfristen Der Auswahlstichtag über die Bewilligung von Anträgen wird über die Website des Ministeriums bekannt gegeben.
Haltefrist 5 Jahre

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung + Techniker/ Meister/ Studium Bei Abschluss Ausbildung ist Besuch von mind. 1 Jahr Fachschule Bedingung. Liegt keine Qualifikation vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung nachgeholt werden.
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform k.A.
Nebenerwerb zulässig? nein
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Umsatzgrenze Min. 25.000 €, Max. 850.000 €, bei spezialisierten Ackerbaubetrieben gilt Obergrenze von 600.000 €

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept Geschäftsplan für 5 Jahre