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In Thüringen gibt es seit 2023 die "Förderung zur Niederlassung von Junglandwirten".

 

Förderprogramm

Bezeichnung Förderung der Niederlassung von Junglandwirten
Budget (2023–2027) 3,5 Mio. €
Mittelherkunft (Anteile) ELER 60 % Freistaat Thüringen 40 %
Fördersumme 35.000 - 70.000 € (abhängig vom Arbeiskräftebedarf)
Max. Anzahl Fördernehmer:innen/ Betrieb 1 Junglandwirt:in / Unternehmen
Was wird gefördert? Pauschale Förderung von bspw. laufenden Betriebsausgaben, Investitionen (einschließlich Landkauf), Lebenshaltungskosten, Qualifizierungsmaßnahmen, Notargebühren
Auszahlungsmodus A1. Jahr 50 % 2. Jahr 35 % 3. Jahr 15 %
Laufzeit 3 Jahre
Spätester Zeitpunkt der Antragstellung 24 Monate nach Gründung
Antragsfristen Jährlich 31.01.
Haltefristen 5 Jahre

Persönliche Voraussetzungen

Alter < 41 Jahre
Qualifikation Ausbildung/ Techniker/ Meister/ Studium im grünen Berufsfeld Alternativ: - Teilnahme an Bildungsmaßnahme im Agrarbeireich mit Führungskompetenzen im Umfang von mind. 300 Std. Oder - Tätigkeit über 2 Jahre in landw. Betrieben mit wöchentl. Arbeitszeit von mind. 15 Std., als mithelfender Familienangehöriger oder als Gesellschafter von landw. Betrieb mit mind. 15 Std. wöchentl. Arbeitszeit. Liegt keine Qualifikation vor, muss diese innerhalb von 36 Monaten nach Bewilligung nachgeholt werden.
Erstmalige Niederlassung  

Betriebliche Voraussetzungen

Rechtsform Einzelunternehmen, juristische Personen, Personengesellschaften (Aktiengesellschaften sind ausgeschlossen) Alleinige Entscheidungsbefugnis muss sichergestellt sein (i.d.R. mind. 51 % Anteile).
Nebenerwerb zulässig? nein
Tierbesatz max. 2 GVE/ ha
Arbeitskräftebedarf Nachweise eines kalkulatorischen Arbeitskräftebedarfes von mind. 0,5 Vollzeitäquivalent (VZÄ) (Um die gesamte Fördersumme zu erhalten, muss im 3. Jahr ein VZÄ von 1 erreicht werden)

Weitere Voraussetzungen

Betriebskonzept Geschäftsplan für 3 Jahre